Betreuungsvertrag/Versicherungen

Zwischen den Eltern und mir wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, hier sind die rechtlichen Grundlagen festgelegt.

Die Eingewöhnung beginnt nach dem Vertragsabschluss.

Unfallversicherung

Genauso wie in einer Krippe oder in der Schule ist Ihr Kind bei seiner Tagesmutter und auf dem Weg dahin automatisch unfallversichert. Hierfür entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Haftpflichtversicherung

Schäden, die Ihr Kind während der Betreuungszeiten verursacht, sind durch eine zusätzliche Haftpflichtversicherung der Tagesmutter abgedeckt.