Kinderschutz/Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl

 

Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. So lautet § 1631 Abs. 2 BGB.

Die Formulierung dieses Gesetzes ist so eindeutig und klar, dass sich daraus unzweifelhaft eine Verpflichtung der Erwachsenen zum respektvollen Umgang mit Kindern ableiten lässt. Dies gilt für alle Erwachsenen, unabhängig vom Verhältnis, das sie zu den Kindern haben, auch für Eltern und Tagesmütter und -Väter.

Als qualifizierte Tagespflegeperson bin ich verpflichtet zum Schutz und für das Wohl der Kinder/des Kindes mit der Fachberatung für Kindertagespflege/dem Jugendamt zusammen zu arbeiten.

Sicherheit Ihres Kindes
Um Ihr Kind bei Ausfügen bestmöglich im Blick zu haben, bekommt jedes Kind eine Warnweste mit besonderem “Mini Wichtel” Design. Dies soll helfen, dass unsere Kindergruppe leichter erkannt wird.
Auf der Weste ist ein auffallendes “Mini Wichtel”  Logo mit Schriftzug und meiner Telefonnummer.

 

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Tagespflegepersonen

Zusammenarbeit mit der Fachberatung für Kindertagespflege des Familienservicebüros des Landkreises Rotenburg (W.)